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   VGH Bayern, 12.11.2020 - 10 ZB 20.1028   

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https://dejure.org/2020,38471
VGH Bayern, 12.11.2020 - 10 ZB 20.1028 (https://dejure.org/2020,38471)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12.11.2020 - 10 ZB 20.1028 (https://dejure.org/2020,38471)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12. November 2020 - 10 ZB 20.1028 (https://dejure.org/2020,38471)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 152a Abs. 4 S. 3, § 154 Abs. 2; BayVSG a.F. Art. 3 Abs. 1, Art. 15,; BayVSG Art. 3 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; GKG § 3 Abs. 2
    Berichterstattung im bayerischen Verfassungsschutzbericht 2015

  • rewis.io

    Berichterstattung im Verfassungsschutzbericht 2015

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Klage einer Studentenverbindung gegen ihre Erwähnung im Verfassungsschutzbericht Bayern 2015 unter "sonstige rechtsextremistische Organisationen"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 17.01.2017 - 2 BvB 1/13

    Kein Verbot der NPD wegen fehlender Anhaltspunkte für eine erfolgreiche

    Auszug aus VGH Bayern, 12.11.2020 - 10 ZB 20.1028
    Maßgeblich war insoweit, dass die Klägerin damit einem Funktionär der NPD ein Forum zur Selbstdarstellung und Werbung geboten hat (Rn. 8 des Beschlusses); dass die NPD nach ihren Zielen und dem Verhalten ihrer Anhänger die Beseitigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung anstrebt und damit verfassungsfeindliche Ziele verfolgt, wurde durch einen Verweis auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Januar 2017 (2 BvB 1/13 - juris) belegt (Rn. 9 des Beschlusses).
  • BVerwG, 24.11.2011 - 8 C 13.11

    Rechtsbehelfscharakter der Anhörungsrüge

    Auszug aus VGH Bayern, 12.11.2020 - 10 ZB 20.1028
    Das Gebot des rechtlichen Gehörs verpflichtet das Gericht jedoch nicht, dem Tatsachenvortrag oder der Rechtsansicht eines Verfahrensbeteiligten inhaltlich zu folgen (vgl. BVerwG, B.v. 1.4.2015 - 4 B 10.15 - juris Rn. 2; BVerwG, B.v. 24.11.2011 - 8 C 13.11 - juris Rn. 2 m.w.N.; BayVGH, B.v. 30.6.2015 - 10 ZB 15.1197 - juris Rn. 3 m.w.N.).
  • BVerwG, 01.04.2015 - 4 B 10.15

    Nachweis einer Verletzung des rechtlichen Gehörs im verwaltungsgerichtlichen

    Auszug aus VGH Bayern, 12.11.2020 - 10 ZB 20.1028
    Das Gebot des rechtlichen Gehörs verpflichtet das Gericht jedoch nicht, dem Tatsachenvortrag oder der Rechtsansicht eines Verfahrensbeteiligten inhaltlich zu folgen (vgl. BVerwG, B.v. 1.4.2015 - 4 B 10.15 - juris Rn. 2; BVerwG, B.v. 24.11.2011 - 8 C 13.11 - juris Rn. 2 m.w.N.; BayVGH, B.v. 30.6.2015 - 10 ZB 15.1197 - juris Rn. 3 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 06.04.2020 - 10 ZB 18.2223

    Nennung einer Studentenverbindung im Verfassungsschutzbericht

    Auszug aus VGH Bayern, 12.11.2020 - 10 ZB 20.1028
    Mit der Anhörungsrüge wendet sich die Klägerin gegen den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 6. April 2020 (10 ZB 18.2223), mit dem ihr Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das klageabweisende Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts München vom 19. April 2018 (M 30 K 16.3007) abgelehnt worden ist.
  • VG München, 19.04.2018 - M 30 K 16.3007

    Erwähnung einer Studentenverbindung im Verfassungsschutzbericht

    Auszug aus VGH Bayern, 12.11.2020 - 10 ZB 20.1028
    Mit der Anhörungsrüge wendet sich die Klägerin gegen den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 6. April 2020 (10 ZB 18.2223), mit dem ihr Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das klageabweisende Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts München vom 19. April 2018 (M 30 K 16.3007) abgelehnt worden ist.
  • VGH Bayern, 30.06.2015 - 10 ZB 15.1197

    Anhörungsrüge; Darlegungsanforderungen; Verletzung des Anspruchs auf rechtliches

    Auszug aus VGH Bayern, 12.11.2020 - 10 ZB 20.1028
    Das Gebot des rechtlichen Gehörs verpflichtet das Gericht jedoch nicht, dem Tatsachenvortrag oder der Rechtsansicht eines Verfahrensbeteiligten inhaltlich zu folgen (vgl. BVerwG, B.v. 1.4.2015 - 4 B 10.15 - juris Rn. 2; BVerwG, B.v. 24.11.2011 - 8 C 13.11 - juris Rn. 2 m.w.N.; BayVGH, B.v. 30.6.2015 - 10 ZB 15.1197 - juris Rn. 3 m.w.N.).
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